
Ernährungstherapie
Wenn Sie an einer ernährungsmitbedingten Erkrankung leiden oder krankheitsbedingte Ernährungsprobleme diagnostiziert wurden, kann Ihnen der Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie oder ein Rezept ausstellen.
Diese Beratungen werden von den Krankenkassen gemäß §43 SGB V unterstützt. In der Regel sind es 5 Sitzungen pro Jahr.
Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei:
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Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes & Verdauungsstörungen, u.a.:
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Durchfall/ Verstopfung
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Reizdarmsyndrom
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Refluxösophagitis und Gastritis
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Divertikulose
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Nahrungsmittelunverträglichkeiten, u.a.:
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Fruktosemalabsorption
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Laktoseintoleranz
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Sorbitintoleranz
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Histaminunverträglichkeit
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Glutenunverträglichkeit (Zöliakie, gluteninduzierte Enteropathie)
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Dabei werde ich Ihnen gerne gemäß den aktuellen Leitlinien beratend hinsichtlich Ernährungsempfehlungen und Verhaltensregeln zur Seite stehen.
Durch meine Zertifizierung zur Ernährungsberaterin/DGE beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten für die Ernährungstherapie. Fragen Sie gerne bei Ihrer Krankenkasse nach.
Für die Beantragung einer Ernährungstherapie benötigen Sie für Ihre Krankenkasse folgende Formulare:
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ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept vom Arzt
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Kostenvoranschlag
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Antrag auf Kostenerstattung
Rufen Sie mich gerne für ein kostenloses Informationsgespräch an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich Sie kennenzulernen und helfe Ihnen gerne weiter.