Ablauf und Preise für die Ernährungstherapie
Kostenzuschuss von den Krankenkassen
Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder einem Rezept über Ihre Diagnose, erhalten Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse. Lesen Sie hier, was Sie dafür tun müssen.
Zertifizierte Ernährungsexpertin
Als zertifizierte Ernährungsexpertin werden meine Beratungen von den Krankenkassen bezuschusst. Hier erfahren Sie, was Sie machen können, um den Zuschuss zu erhalten.
Kostenzuschuss Ernährungsberatung
Bei einer vorliegenden Indikation, z.B. “Adipositas", "Laktoseintoleranz", "Colitis Ulcerosa" oder “Reizdamsyndrom” zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen für die ersten fünf Beratungen einen Zuschuss von 25 % bis 100 % (nach § 43 SGB V).
Um zu erfahren, wie hoch der Zuschuss ist, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 100 % der Kosten. Der Kostenzuschuss privater Krankenversicherung ist individuell beziehungsweise vom jeweiligen Vertrag abhängig.
Bitten Sie Ihren Arzt diese ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung auszufüllen. Ich benötige eine Kopie des Formulars für meine Unterlagen.
Kontaktieren Sie mich gerne, ich schicke Ihnen alle relevanten Unterlagen per E-Mail zu.
Preise Ernährungsberatung
Kostenfreies Informationsgespräch (15 Minuten Telefonat) kostenfrei
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Erstberatung (50 Minuten in Präsenz oder online) 90 Euro
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Folgeberatung (50 Minuten in Präsenz oder online) 90 Euro
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Beratungen werden von den Krankenkassen bezuschusst.